„Dank der Förderung der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung konnte die Durchfinanzierung unseres dringend benötigten Anbaus sichergestellt werden. Dafür sind mein Team und ich, im Sinne unserer Gastfamilien, von Herzen dankbar.“

Franka Bennewitz (38) ist die Pflegedienstleitung im Kinderhospiz Mitteldeutschland. Sie ist Mutter eines 10-jährigen Sohnes und kommt aus Vieselbach bei Erfurt. Jeden Tag nimmt sie 90 Minuten Fahrtweg auf sich, um im Kinderhospiz zu arbeiten.

Franka Bennewitz

Pflegedienstleitung im Kinder- und Jugendhospiz Mitteldeutschland

Unsere Aufgabe

Die Hilfe der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) kommt Projekten in ganz Deutschland zugute. Wir helfen bedürftigen Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familienangehörigen unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, sozialem Stand oder Religion. Förderfähig sind arbeitende Kinderhospizdienste und Kinderhospize. Weiterhin unterstützen wir Hilfsprojekte für Kinder und Jugendliche, z.B. Kinderheime, Jugendhilfeträger, Kindertagesstätten oder auch ambulante und stationäre Kinder- und Familienbetreuungsprojekte in der Bundesrepublik.

Förderschwerpunkt: Kinderhospizarbeit
50.000 Familien sind in Deutschland davon betroffen, dass ein Kind oder Kinder an einer lebensverkürzenden Krankheit leiden. 5.000 Kinder und Jugendliche sterben jedes Jahr und erreichen das Erwachsenenalter nicht. 200.000 Menschen und mehr in Deutschland, darunter Geschwister, Angehörige und Eltern sind von diesem Schicksal betroffen. 1982 eröffnete das erste Kinderhospiz weltweit, das "Helen House" in Oxford, Großbritannien. Im Jahre 1998 wurde der erste ambulante Kinderhospizdienst in Deutschland gegründet. Ungefähr 120 ambulante Kinderhospizdienste arbeiten derzeit in Deutschland, um betroffene Familien in der Häuslichkeit unterstützen und begleiten zu können. 16 stationäre Kinderhospize gibt es derzeit in der Bundesrepublik. 1998 eröffnete das erste deutsche Kinderhospiz als stationäre Einrichtung. 8 bis 12 Pflegeplätze hat ein Kinderhospiz durchschnittlich. Die ambulante und stationäre Kinderhospizarbeit ist zum Höchstmaß auf Spenden angewiesen. 2011 wurde die Deutsche Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) mit dem Förderschwerpunkt "ambulante Kinderhospizdienste und Kinderhospize in Deutschland" gegründet, um so einen Teil der wichtigen und notwendigen Hilfe leisten zu können.

Förderschwerpunkt: Kinder- & Jugendhilfe
Wir engagieren uns ausschließlich und unmittelbar für mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Unsere finanzielle Unterstützung gilt Hilfsprojekten für Bedürftige, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Situation auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Weiterhin fördern wir Konzepte für Kinder und Jugendliche, z.B. Kinderheime und Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trägerschaft, Kindertagesstätten, Vereine, Stiftungen oder auch ambulante und stationäre Kinder- und Familienbetreuungsprojekte in der Bundesrepublik.

Aktuelle
Förderprojekte

Stiftungsvorstand Gert Bufe überreicht symbolisch die Spendensumme an Bettina Werneburg, Koordinatorin des Kinderhospizdienstes

12.500 Euro Förderung für den Ambulanten Kinderhospizdienst in Halle (Saale)

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Aus- und Erweiterungsbau des Kinder- und Jugendhospizes Mitteldeutschland.
Foto: Baufortschritt im Mai 2019

200.000 Euro Förderung an das Kinder- und Jugendhospiz Mitteldeutschland

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v.l.n.r.: Lutz Frischmann - Vorstand DKFS, Henry Maske, Klaus-Dieter Heber - Vorstand DKFS, Volkmar Heun - Vorstand Henry Maske Stiftung

15.000 Euro Förderung für die HENRY MASKE STIFTUNG
„A place for Kids“

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Stiftungsvorstand Katharina Krumpen überreicht den Spendenscheck beim RTL-Spendenmarathon an Wolfram Kons. Foto: TVNOW / Frank Hempel

500.000 Euro Förderung für die "Stiftung RTL – Wir helfen Kindern e. V."

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IHRE ENTSCHEIDUNG
KANN VIEL BEWEGEN.
JEDER EURO HILFT!

Förderantrag
stellen

Der Stiftungsvorstand der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) entscheidet zweimal jährlich über die eingegangenen Anträge. Antragsschluss ist jeweils der 30.06. und 30.12. des laufenden Jahres. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten. Die Vergabe der Stiftungsmittel ist zweckgebunden im Sinne der Satzung. Die Vergabe von Spenden ist nicht möglich.

Wer kann einen Förderantrag stellen?
Der Antragsteller muss rechtsfähig und gemeinnützig sein - meistens ist dies ein Verein. Daher benötigt die Deutsche Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) eine kurze Darstellung des Vereins oder der Stiftung, die entsprechende Satzung, den Auszug aus dem Vereinsregister und den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich um einen gemeinnützigen Träger bemühen. Wir freuen uns auf ihren Antrag!

Wie wird ein Förderantrag gestellt?
Wir bieten Ihnen an, dass Sie im Vorfeld der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch mit uns führen, in dem Sie diese und weitere Fragen besprechen können.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per Mail.

Welche Antragsunterlagen sind beizubringen?
Darstellung und Begründung des Projekts, die im Einzelnen beinhalten:
-eine Situationsbeschreibung (auf diese legt die Stiftung besonderen Wert)
-die Ziele der Initiative
-die Ziele des Projekts
-die Zielgruppen (hier sind bitte auch konkrete Gruppen, Vereine, Schulen oder andere Kooperationspartner zu nennen)
-die Methoden und
-die erwarteten Ergebnisse des Projekts
-einen Arbeitsplan mit den beabsichtigten Arbeitsschritten und einem Zeitplan
-Benennung eines Ansprechpartners und die rechtsfähige Unterschrift

Kosten- und Finanzierungsplan:
Der Kostenplan beinhaltet die Gesamtausgaben des Vorhabens. Der Finanzierungsplan beinhaltet die Gesamteinnahmen des Projekts - auch solche, die bisher nur beantragt wurden. Falls möglich, sollte erkennbar sein, für welchen Zweck die Gelder der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) benötigt werden. Kosten- und Finanzierungsplan müssen sich decken.

Was geschieht im Falle einer Ablehnung?
Die Fördermittel der Deutschen Kinderhospiz- und Familienstiftung (DKFS) sind begrenzt und wir erhalten in der Regel mehr Anträge als wir unterstützen können. Weiterhin achten wir nach Möglichkeit auf eine ausgewogene Förderung zwischen unseren Förderschwerpunkten und weiteren Anträgen aus der Trägerlandschaft. Daher ist eine Ablehnung nicht unbedingt der Qualität Ihres Antrags geschuldet. Im Falle einer Ablehnung bieten wir Ihnen gerne an, Kontakt mit uns aufzunehmen, um die Gründe der Ablehnung zu erfragen und damit Sie ggfs. den Antrag mit Erfolgsaussichten noch einmal stellen können.

Welche Pflichten habe ich als Projektträger?
Bei der Gewährung einer Förderung ist der Fortgang des Projektes zu dokumentieren und unserer Stiftung halbjährlich mitzuteilen. Alle Veröffentlichungen, Pressemitteilungen oder Veranstaltungen, die mit dem durch unsere Stiftung geförderten Projekte im Zusammenhang stehen, sind im Vorfeld abzustimmen. Der Projektträger verpflichtet sich zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Jährlich sind dazu Verwendungsnachweise einzureichen. Am Ende der Förderung kann das Testat eines Steuerberaters/ Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers über die ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme durch unsere Stiftung angezeigt werden. Die Kosten hierfür trägt der Projektträger.